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Was beinhaltet das Rentenpaket II und welche Auswirkungen hat die Rentenanpassung 2024?

  • 18.07.2024
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  • Lesezeit ca. 3:30 Minuten
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Älteres Ehepaar betrachtet gemeinsam einen Laptop.

Das Rentenpaket II sieht vor, das bisherige Renteneintrittsalter und das aktuelle Rentenniveau für die nächsten 15 Jahre beizubehalten. Zusätzlich wurde beschlossen, die gesetzliche Rente ab dem 1. Juli anzuheben. Doch was bedeutet dies für die etwa 21 Millionen Rentner in Deutschland und welche Veränderungen kommen auf sie und die Beitragszahler zu?

Um das gegenwärtige Rentenniveau bis 2039 zu sichern, werden zukünftig die Arbeitnehmer-Beiträge, der jährliche Bundeszuschuss und ein "Generationenkapital" als neue Finanzierungssäule dienen. Des Weiteren verzeichnet die Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 einen Anstieg um 4,57 Prozent bundesweit. Durch die Maßnahmen des Rentenpaketes II soll somit eine langfristige Stabilisierung der gesetzlichen Rente erreicht werden.

Welche Veränderungen bringt die Rentenanpassung mit sich?

Durch die erstmalige einheitliche Erhöhung der gesetzlichen Rente auf Bundesebene ist der Rentenwert von 37,60 Euro auf 39,32 Euro angestiegen. Damit kann die Bundesregierung ihr Ziel erreichen, das Rentenniveau von derzeit 48 Prozent zu erhalten. Die Standardrente, die theoretische Regelaltersrente nach exakt 45 Beitragsjahren, beläuft sich daher ab dem 1. Juli rein rechnerisch auf 1.796,40 Euro pro Monat, was einem Anstieg von rund 104 Euro entspricht.

Einige Rentner werden ab Juli steuerpflichtig

Die Erhöhung hat zur Folge, dass einige Rentner ab Juli erstmals steuerpflichtig werden. Der aktuelle Grundfreibetrag für Alleinstehende liegt bei 11.604 Euro. Liegt die individuelle Jahresrente nach Abzug des persönlichen Rentenfreibetrags und anderer Steuervergünstigungen über diesem Wert, muss eine Steuererklärung abgegeben werden. Bei Verheirateten gilt der doppelte Grundfreibetrag von 23.208 Euro.

Die Auswirkungen des geplanten Rentenpakets

Deutschland liegt mit einem Rentenniveau von 48 Prozent bereits im unteren Bereich der EU-Staaten. Eine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters ist nicht vorgesehen, da Deutschland hier bereits zu den führenden Ländern in der EU gehört. In Bezug auf die Beiträge zur Rentenversicherung liegt Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Ländern im moderaten Bereich. Dennoch sollen Beitragserhöhungen in Deutschland nur begrenzt erfolgen.

Um den Bedürfnissen von Beitragszahlern und Rentnern gerecht zu werden, sieht das Rentenpaket II daher Veränderungen in der Rentenfinanzierung vor. Ab 2035 sollen neben den Einnahmen aus Beitragszahlungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie dem Bundeszuschuss Erträge aus einem kapitalmarktgedeckten Bundesvermögen zur Sicherung des Rentenniveaus beitragen. Der Entwurf des Gesetzes bezeichnet diese Säule als "Generationenkapital". Zugleich garantiert der Gesetzentwurf, dass das Renteneintrittsalter bis maximal 67 Jahre und das Rentenniveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2039 erhalten bleiben.

Wie wird das Generationenkapital aufgebaut?

Das Generationenkapital markiert den Beginn eines kapitalgedeckten Rentensystems. Dabei sollen jedoch keine Gelder aus der Rentenversicherung verwendet werden, sondern staatliche Mittel aus dem Bundeshaushalt. Die Bundesregierung plant die Einrichtung einer "Stiftung Generationenkapital" mit den üblichen Gremien (Vorstand und Kuratorium). Im Jahr 2024 sollen zwölf Milliarden Euro aus Bundesanleihen in diese Stiftung fließen. Die Stiftung investiert gemäß den Plänen der Bundesregierung dieses Kapital in einem breit gestreuten Kapitalmarktfonds mit weltweiten Aktien. In den folgenden Jahren erhöht die "Stiftung Generationenkapital" die Fondsbeteiligungen jährlich um drei Prozent aus Bundesmitteln. Bis Mitte der 2030er-Jahre soll auf diese Weise ein Generationenkapital von 200 Milliarden Euro entstehen.

Ab diesem Zeitpunkt sollen die Erträge aus dem Fondskapital dazu dienen, die bis dahin sinkenden Beitragseinnahmen der Rentenversicherung auszugleichen. Das Generationenkapital hat somit die Funktion, das Absinken des Rentenniveaus und den Anstieg des Renteneintrittsalters zu verhindern.

Entwicklung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind derzeit bis zum Jahr 2025 auf 18,6 Prozent festgelegt. Danach ist eine zweistufige Erhöhung geplant:

  • auf 20 Prozent im Jahr 2028
  • und ab 2035 auf 22,3 Prozent

Trotz dieser Anpassungen wären die Rentenbeiträge in Deutschland im Jahr 2035 immer noch niedriger als die bereits heute bestehenden in Österreich. Derzeit belaufen sich die Beiträge zum österreichischen Pensionsfonds auf 22,8 Prozent. Auch in Frankreich, Spanien und Italien liegen die Beiträge zur Rentenversicherung deutlich über denen in Deutschland. Allerdings unterscheidet sich die Verteilung der Rentenversicherungsbeiträge zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zugunsten der Arbeitnehmer in diesen Ländern von der in Deutschland.

Was bedeutet eigentlich das Rentenniveau?

Viele Arbeitnehmer gehen fälschlicherweise davon aus, dass sie bei ihrem Renteneintritt noch 48 Prozent ihres letzten Einkommens erhalten. Doch das ist nicht korrekt. Die Höhe der Rente hängt immer von den individuell erworbenen Rentenpunkten ab, also von den bis zum Renteneintritt geleisteten Beiträgen zur Rentenversicherung. Diese wiederum sind abhängig von der Lebensarbeitszeit sowie der Höhe der Beiträge und somit vom Einkommen.

Das Rentenniveau wird als das Verhältnis der sogenannten Eckrente zum Einkommen eines Durchschnittsverdieners definiert. Die Eckrente ist die gesetzliche Rente eines Arbeitnehmers mit durchschnittlichem Einkommen und 45 Beitragsjahren. Rentner erhalten mindestens 48 Prozent des jeweils aktuellen Durchschnittsverdienstes. Das Rentenniveau ist im Grunde eine statistische Kennzahl. Sie zeigt, wie sich die Rente im Vergleich zu den aktuellen Arbeitseinkommen entwickelt.

Bei der Berechnung des Rentenniveaus werden nur die Renten der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer berücksichtigt. Nicht dazu gehören:

  • Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung (2024: monatlich 7.450 Euro in den neuen und 7.550 Euro in den alten Bundesländern)
  • Selbstständige
  • Beamte

Diese Gruppen zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und erhalten daher keine gesetzliche Rente. Eine Ausnahme bilden Selbstständige und Beschäftigte mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, die sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Ihr Höchstbeitrag und ihre spätere Rente entsprechen einem Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze.

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