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Die Leibrente: Mit dem Eigenheim für den Ruhestand vorsorgen

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Modellhaus auf Geldscheinen mit Taschenrechner

Es existieren zahlreiche Optionen, zusätzlich für die Altersvorsorge zu sorgen. Eine davon ist der Besitz eines Eigenheims. Doch was, wenn keine Erben vorhanden sind, die das Haus eines Tages erben könnten? In solchen Fällen kann eine sogenannte Leibrente in Betracht gezogen werden: Senioren verkaufen ihr Haus, bleiben jedoch weiterhin darin wohnen.

In der Landwirtschaft kann das Prinzip der Leibrente bereits auf eine lange Tradition zurückblicken: Übergibt ein Landwirt seinen Betrieb an einen Nachfolger, zahlt dieser dafür einen monatlichen Beitrag an den Vorbesitzer und sichert dadurch dessen Altersvorsorge. Außerhalb der Branche ist die Leibrente nur wenig bekannt, obwohl ihre Vorteile nicht von der Hand zu weisen sind. Senioren wohnen für den Rest ihres Lebens in ihrem eigenen Haus und erhalten dafür Geld. Damit schlagen sie zwei Fliegen mit einer Klatsche: Sie stocken ihre Rente auf und regeln gleichzeitig, was mit Ihrer Immobilie nach ihrem Ableben passiert.

Die Leibrente stellt somit eine potenzielle Erweiterung zur gesetzlichen Rente dar, die insbesondere für Rentner geeignet ist, die:

  • im Besitz einer eigenen, abbezahlten Immobilie sind,
  • den Wunsch haben, in ihrem Zuhause zu verbleiben,
  • keine Erben für die Immobilie haben und
  • ihre finanzielle Situation verbessern möchten.

Sicheres Wohnrecht und lebenslange Rente

Senioren erhalten beim Verkauf bis zu ihrem Lebensende festgelegte monatliche Zahlungen. Gelegentlich erfolgt die Ratenzahlung auch in Kombination mit einer größeren Einmalzahlung. Der Käufer gewährt dem Verkäufer ein lebenslanges Wohnrecht. Sowohl das Wohnrecht als auch die monatlichen Rentenzahlungen sind für den Verkäufer sicher, da diese in der Regel im Grundbuch eingetragen werden.

Wie hoch fällt die Rente aus?

Die Leibrente variiert üblicherweise im dreistelligen Bereich, kann jedoch auch den vierstelligen Bereich erreichen, abhängig vom Wert der Immobilie. Dieser wird durch einen sachverständigen Gutachter ermittelt. Sollte der Käufer den Gutachter beauftragen, ist es ratsam, dass Verkäufer die Bewertung sorgfältig überprüfen lassen. Es empfiehlt sich daher, von Beginn an einen unabhängigen Gutachter zu engagieren.

Zudem spielt das Alter des Verkäufers eine entscheidende Rolle. Allgemein gilt: Je älter der Verkäufer, desto höher fallen die monatlichen Zahlungen aus. Ebenfalls wird die durchschnittliche Lebenserwartung in die Berechnung einbezogen, wobei sie bei Frauen tendenziell höher liegt, was potenziell zu Nachteilen führen kann.

Von wem werden die Leibrenten gezahlt?

Eine solche Absprache kann sowohl zwischen Privatpersonen als auch mit einem Unternehmen getroffen werden. Einige kirchliche Stiftungen oder Immobilienunternehmen wie beispielsweise die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG bieten Leibrenten an. Diese Anbieter setzen üblicherweise ein Mindestalter zwischen 65 und 70 Jahren voraus.

Es ist ebenso möglich, eine Leibrente innerhalb der Familie zu vereinbaren. Allerdings ist hier Vorsicht geboten, da es oft ein beträchtliches Konfliktpotenzial geben kann.

Auf den Tod gewettet

Die Lebenserwartung eines Menschen lässt sich zwar schätzen, aber nicht exakt voraussagen. Wenn der ehemalige Besitzer wenige Jahre nach dem Verkauf stirbt, könnte der Zeitraum der monatlichen Zahlungen zu kurz gewesen sein, um den Wert der Immobilie auszugleichen. Der Käufer hätte dann ein Schnäppchen gemacht, und seine „Wette auf den Tod“ wäre aufgegangen.

Um dieses Szenario zu verhindern, sollte eine Mindestlaufzeit von etwa zehn Jahren vereinbart werden. Verstirbt der Verkäufer in diesem Zeitraum, muss die Leibrente weiterhin an die Erben des Verkäufers gezahlt werden.

Achtung: Keine vertraglichen Standards

Die genauen Details müssen von Käufer und Verkäufer individuell festgelegt werden, da es keine allgemein gültigen Standards gibt. Beide Seiten sollten sich über alle möglichen Szenarien Gedanken machen.

  • Wie wird mit einem Umzug ins Alten- oder Pflegeheim umgegangen? Wird die Leibrente fortgesetzt, oder erhält der Verkäufer eine Auszahlung des Restwerts? Kann der neue Eigentümer das Haus vermieten?
  • Wer ist für Renovierungen und Instandhaltungen verantwortlich? Wer trägt die Kosten?
  • Was geschieht nach dem Tod eines Ehepartners? Kann die Witwe oder der Witwer im Haus wohnen bleiben?

Solche Fragen sollten Sie vor Vertragsabschluss klären und schriftlich festhalten. Ziehen Sie einen Notar zur Beratung in Betracht.

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