Arbeitnehmer zahlen automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Allerdings führt dies nicht immer zu einer ausreichenden Rente im Alter. Daher kann es sich lohnen, zusätzliche freiwillige Beiträge zu leisten. Dies gilt auch, um den Renteneintritt vorzuziehen oder überhaupt erst einen Rentenanspruch zu erlangen – insbesondere für Freiberufler oder Selbstständige. Die Entscheidung, ob sich dieser Schritt lohnt, sollte jedoch individuell abgewogen werden.
In Deutschland werden relativ viele Sozialleistungen gewährt. Allerdings reichen diese oft nicht aus, um im Bedarfsfall die Lebenshaltungskosten zu decken. Aus diesem Grund kann es für bestimmte Bevölkerungsgruppen durchaus von Vorteil sein, freiwillige Beiträge zu entrichten, um ihre Leistungen zu erhöhen oder überhaupt erst Ansprüche zu erlangen. Dies trifft beispielsweise auf die gesetzliche Altersrente zu.
Ob es sich für Sie lohnt, freiwillige Beiträge zu leisten, sollten Sie individuell in einem Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung klären. Alle Bürger, die nicht obligatorisch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, haben die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zu entrichten.
Warum man freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen sollte
Jeder, der nicht oder nicht mehr obligatorisch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, kann ab dem 16. Lebensjahr freiwillige Rentenbeiträge entrichten. Dies betrifft insbesondere Selbstständige und Freiberufler, aber auch Arbeitnehmer, die nicht verpflichtet sind, sowie Personen, die nicht (mehr) erwerbstätig sind – beispielsweise Eltern, die zu Hause bleiben.
Im Folgenden sind die wichtigsten Gründe aufgeführt, warum es sinnvoll sein kann freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse zu leisten:
Erhöhung der späteren Altersrente
Durch freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse erhöhen Sie Ihr Rentenpunktekonto und somit auch Ihren späteren Rentenanspruch. Diese zusätzlichen Beiträge wirken sich auch positiv auf Ihre monatliche Altersrente aus, selbst wenn Sie sich entscheiden, Ihre Rente vorzeitig in Anspruch zu nehmen.
Auf gesetzliche Altersrente Anspruch schaffen
Freiwillige Zahlungen in die gesetzliche Rentenkasse können unter bestimmten Umständen dazu führen, dass Sie überhaupt erst einen Anspruch auf gesetzliche Altersrente erwerben. Dies geschieht durch eine fünfjährige Wartezeit. Insbesondere für diejenigen, die aufgrund früherer Beitragszahlungen knapp an dieser Wartezeit scheitern würden, lohnen sich freiwillige Einzahlungen am meisten. In solchen Fällen ermöglichen freiwillige Beiträge den Rentenanspruch zu erlangen, der ansonsten trotz vorangegangener Zahlungen nicht bestehen würde. Dies betrifft beispielsweise Personen, die nur wenige Jahre in einem Angestelltenverhältnis pflichtversichert waren und anschließend selbstständig wurden.
Vorziehung der Altersrente
In bestimmten Situationen kann eine vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente möglich sein, sofern Sie als Antragsteller bestimmte Kriterien erfüllen. Dabei werden auch Zeiten berücksichtigt, in denen Sie freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. Dies trifft beispielsweise auf die "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" und die "Altersrente für langjährig Versicherte" zu, für die der Gesetzgeber eine 35-jährige Wartezeit vorsieht. Lediglich für die in 2012 eingeführte "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" werden Phasen freiwilliger Einzahlungen nicht berücksichtigt.
Auf Erwerbsminderungsrente Anspruch erhalten
In der Regel leisten Bürger, die ausschließlich freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, nicht genug, um Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu erlangen. Es gibt jedoch eine Ausnahme für ältere Personen, die sich selbstständig gemacht haben oder dies noch tun möchten. Dies betrifft insbesondere diejenigen, die bis Ende 1983 bereits die erforderliche Wartezeit von fünf Jahren erfüllen konnten. Diese Personen können den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nach wie vor durch freiwillige Beiträge aufrechterhalten, sofern seit Anfang 1984 kontinuierlich Beiträge in die Rentenkasse geleistet wurden.
Was bringen freiwillige Einzahlungen?
Wer sich dazu entscheidet, freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung zu zahlen, hat weitgehend die Möglichkeit, die Höhe der Einzahlung selbst zu bestimmen. Dabei muss der Beitrag lediglich zwischen dem Mindestbetrag von 100,07 Euro und dem Höchstbetrag von 1.404,30 Euro pro Monat liegen (Stand 2024).
Gut zu wissen: Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bietet einen Rechner für freiwillige Rentenbeiträge an. Dort können Sie berechnen, wie viel Rente Ihnen bestimmte Zahlungen einbringen. Den Link zum Rechner finden Sie auf dem Informationsportal der DRV: https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/freiwillige-rentenversicherung
Freiwillige Vorsorge kann attraktiver als private Vorsorge sein
Nach Einschätzung der „Stiftung Warentest“ können sich freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse bisweilen sogar besser rentieren als private Vorsorgeverträge – insbesondere wenn letztere auf Zinserträge basieren. Dies kann an langanhaltenden niedrigen Zinsen auf dem Geld- und Kapitalmarkt liegen.Untersuchungen haben gezeigt, dass viele Anbieter von privaten Rentenversicherungen und Rürup-Verträgen ihren Kunden, selbst nach relativ langen Sparzeiträumen von 15 oder 20 Jahren, nicht mehr die eingezahlten Beiträge garantieren können. Indem Sie in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, werden Ihre Beiträge im sogenannten "Umlageverfahren" verwendet. Dabei werden die Beiträge an die aktuellen Rentner ausgezahlt, sodass sie nicht von den Zinsschwankungen an den Märkten abhängig sind.
Insbesondere für Menschen über 50 Jahre bietet dies einen Vorteil gegenüber klassischen verzinsten Vorsorgeprodukten im privaten Bereich, da für diese Altersgruppen die Beitragssätze und das Rentenniveau noch stabil sind. Jedoch sieht es für jüngere Menschen in dieser Hinsicht eher ungünstig aus. Ab dem Jahr 2040 wird die Rente eines Durchschnittsverdieners nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge voraussichtlich nur noch rund 42 Prozent des mittleren Nettoeinkommens ausmachen - und das vor Steuern.
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