Heutzutage haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, Beiträge direkt von ihrem Bruttogehalt abzuzweigen und beispielsweise in eine Rentenversicherung einzuzahlen, die vom Arbeitgeber für sie abgeschlossen wird. Dabei profitieren sie von Steuervorteilen und müssen keine Sozialabgaben auf die Beiträge zahlen. In diesem Fall spricht man von einer betrieblichen Altersvorsorge oder Betriebsrente.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, über ihren Arbeitgeber eine Zusatzrente zur gesetzlichen Rente aufzubauen. In der gängigsten Form, der Direktversicherung durch Entgeltumwandlung, schließt der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung für den Mitarbeiter ab. Ein Teil des Gehalts wird in Verbindung mit einem Zuschuss des Arbeitgebers steuerbegünstigt direkt in diesen Vertrag eingezahlt. Neben dieser Form existieren auch andere Varianten der betrieblichen Altersvorsorge.
Rein rechtlich haben Arbeitnehmer immer einen Anspruch auf eine Betriebsrente. Der Arbeitgeber muss demnach eine Option anbieten, einen Teil der Gehälter in einen Vertrag zur Altersversorgung einzubezahlen. Diese Regelung gilt auch für Auszubildende, Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte. Dafür dürfen sie in ihrem Vertrag aber nicht auf die Versicherungspflicht verzichten und müssen selbst in die Rentenversicherung einzahlen.
Der Arbeitgeber muss für die Entgeltumwandlung zur Altersversorgung einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent gewähren, wenn dadurch Sozialabgaben eingespart werden.
Wichtig: tarifgebundene Arbeitnehmer unterliegen einer Einschränkung. Liegt ein Tarifvertrag vor, muss dieser die Entgeltumwandlung ausdrücklich ermöglichen.
Die Betriebsrente ist eine bequeme und sichere Form der Altersvorsorge. Der Arbeitgeber kümmert sich nicht nur um die Organisation der Verträge und Beitragszahlungen, er arbeitet in der Regel auch mit Versicherungsunternehmen zusammen und kann so Sonderkonditionen für Ihre Verträge aushandeln. Arbeitsgebühren und Abschlusskosten werden dadurch eingespart. Zusätzlich sparen Sie in der Einzahlphase dank der Bruttoentgeltumwandlung an Sozialabgaben.
Ihre Chancen auf eine höhere Rendite steigen zum einen durch den Arbeitgeberzuschuss und können auch weiter steigen, wenn das gewählte Vertragsmodell nicht an den Garantiezins gebunden ist. Risikoarme Anlageformen machen die Betriebsrente zwar sicher, bedeuten bei niedrigen Zinsen im Umkehrschluss jedoch auch eine niedrigere Rendite.
Alle Betriebsrenten unterliegen der vollen Beitragspflicht sowohl in der Kranken- als auch in der Pflegeversicherung. Die Ausnahme bilden betriebliche Riester-Renten.
Allgemein gilt: Wer während seiner Erwerbstätigkeit von steuerlichen Vergünstigungen profitiert hat, wird im Alter stärker belastet und umgekehrt.
Mittlerweile gibt es für Pflichtversicherte in beiden Versicherungen einen Freibetrag. Dieser wird jährlich angepasst und beträgt derzeit 176,75 Euro. Der durchschnittliche Beitrag zur Krankenversicherung liegt bei rund 16 Prozent.
Wenn Sie beispielsweise eine Betriebsrente von monatlich 300 Euro brutto beziehen, sind nur 123,25 Euro davon in der Krankenversicherung beitragspflichtig. Von diesen 123,25 Euro werden rund 16,3 Prozent abgeführt werden, was 20,01 Euro entspricht.
Übersteigt die Betriebsrente den Freibetrag, wird für die Pflegeversicherung wiederum die volle Betriebsrente ohne Freibetrag beitragspflichtig. Die Regelungen zum Freibetrag und zur Freigrenze gelten für alle Betriebsrenten insgesamt sowie zusätzlich für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.
Insgesamt gibt es fünf Formen der betrieblichen Altersvorsorge:
Alle Modelle folgen denselben Grundstrukturen der Einzahlung und Auszahlung und sind in zwei Phasen unterteilt.
Während des Berufslebens werden Ihre Einzahlungen in die Betriebsrente durch die Befreiung von Sozialabgaben und Steuervorteilen staatlich gefördert. Zum Rentenbeginn wird Ihnen dann Ihre Betriebsrente ausgezahlt, auf welche Sie Sozialabgaben und Steuern zahlen müssen. Prinzipiell unterscheiden sich die Modelle hauptsächlich in ihren Renditeaussichten.
Eine Direktzusage ist eine Verpflichtung des Arbeitgebers, seinen Mitarbeitern eine Rente aus dem eigenen Betriebsvermögen zu gewähren. Diese Rente kann eine betriebliche Altersversorgung sein, aber auch eine Absicherung beim Schutz der Angehörigen im Todesfall des Arbeitnehmers.
Wenn eine Beitragsrückgewähr vereinbart wird, erhalten die Angehörigen beispielsweise die bisher angesparten Beiträge zurück, falls der Sparer vor Erreichen des Rentenalters verstirbt. Direktzusagen sind meist reine Arbeitgeberleistungen, was eine Entgeltumwandlung grundsätzlich möglich. Ab dem Renteneintritt werden Steuern sowie die vollen Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung fällig. Es kann allerdings ein Freibetrag in Anspruch genommen werden. Es besteht allerdings kein Anspruch auf Mitnahme der Direktzusage bei einem Jobwechsel.
Der Arbeitgeber muss zur Absicherung Ihrer Renten Beiträge in den Pensions-Sicherungs-Verein einzahlen und trägt im Falle einer Insolvenz das Risiko.
Und im Gegensatz zur Direktversicherung, zur Pensionskasse und zum Pensionsfonds sind die Beiträge der Arbeitnehmer bei der Direktzusage komplett steuerfrei. Bis zu einer Grenze von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Beiträge zusätzlich von den Beiträgen zur Sozialversicherung befreit. Die Direktzusage empfiehlt sich somit für einen langfristig sicheren Arbeitsplatz.
Die Unterstützungskasse funktioniert vom Prinzip her ähnlich wie die Direktzusage. Es handelt sich um eine rechtliche Einrichtung, die von einem oder mehreren Arbeitgebern gegründet wird, um Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu erbringen. Die Unterstützungskasse finanziert sich durch Beiträge der Arbeitgeber.
Bei finanziellen Engpässen können die Beiträge allerdings nicht gesenkt werden. Wie bei der Direktzusage haben Mitarbeiter keinen rechtlichen Anspruch auf die Mitnahme ihrer Unterstützungskasse von einem Arbeitsplatz zum nächsten.
Wie bei der Direktzusage sind auch bei der Unterstützungskasse die Arbeitnehmer-Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Sozialversicherungsfreiheit besteht ebenfalls bis zu einer bestimmten Grenze, die mit der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) verknüpft ist. Die relative hohe Steuerfreiheit in der Ansparphase macht die Unterstützungskasse besonders für Gutverdiener mit einem sicheren Arbeitsplatz interessant.
Da sie zudem rechtlich eigenständig ist, bestehen die Ansprüche der Mitarbeiter direkt gegen die Unterstützungskasse. Somit sind Ihre Ansprüche im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers besser geschützt, da sie nicht von dessen finanzieller Situation abhängig sind.
Pensionsfonds fungieren als unabhängige Einrichtungen, die Gelder sammeln und diese dann in verschiedene Anlageformen investieren, wie zum Beispiel Aktien, Anleihen oder Immobilien. Das Ziel ist es, langfristig Renditen zu erwirtschaften, um die Rentenansprüche der Versicherten zu finanzieren.
Eingezahlt werden die Beiträge hauptsächlich über die Bruttoentgeltumwandlung, auch wenn eine Nettoentgeltumwandlung kombiniert mit Riester-Förderung möglich ist. Zusatzbausteine, wie eine Hinterbliebenenversorgung oder Berufsunfähigkeitsrente können zu einem späteren Zeitpunkt mit in den Vertrag aufgenommen werden.
Pensionsfonds sind allerdings auch mit einem größeren Verlustrisiko verbunden, da es keine Garantien auf eine Mindestverzinsung gibt und das Fondsmanagement die Kosten zusätzlich erhöht.
Pensionsfonds bieten oft eine Vielzahl von Anlagemöglichkeiten und können dadurch potenziell höhere Renditen erzielen als traditionelle Formen der betrieblichen Altersversorgung, wie die Pensionskasse oder Direktversicherung. Grundsätzlich gilt: Je länger die Fondslaufzeit, desto höher die Chancen auf eine gute Rendite. Das macht Pensionsfonds gerade für jüngere Arbeitnehmer mit einem sicheren Arbeitsplatz und vielversprechenden Perspektiven in ein und demselben Unternehmen attraktiv.
Da es sich bei einem Pensionsfonds um eine separate Rechtsperson handelt, sind die Ansprüche der Mitarbeiter nicht gegen den Arbeitgeber, sondern gegen den Pensionsfonds selbst gerichtet. Dadurch sind die Ansprüche der Mitarbeiter im Falle einer Arbeitgeber-Insolvenz besser geschützt, da der Fonds unabhängig von der finanziellen Lage des Arbeitgebers agiert.
Pensionskassen haben oft eine lange Geschichte und wurden von einem einzelnen oder verschiedenen Unternehmen ins Leben gerufen. Die Arbeitgeber bilden die Vereinsmitglieder, deren Beiträge in die Pensionskassen fließen.
Zusatzbausteine können Sparer wie auch beim Pensionsfonds auch zu einem späteren Zeitpunkt in ihren Vertrag aufnehmen lassen. Einige Pensionskassen bieten für die Hinterbliebenenversorgung ein Sterbegeld und eine Rentengarantiezeit an, was jedoch zusätzliche Kosten verursacht und sich negativ auf die Höhe der Rente auswirken kann.
Bei dieser Form der Betriebsrente können Sie mit höheren Renditen rechnen, da der von Pensionskassen eingesetzte Rechnungszins höher ausfällt als der für Rentenversicherungen vorgeschriebene Garantiezins. Da Ihre Ansprüche direkt gegenüber der Pensionskasse bestehen, wären Ihre Ersparnisse im Falle einer Insolvenz Ihres Arbeitgebers ebenfalls abgesichert. Den Arbeitnehmern und Hinterbliebenen werden Ansprüche auf die zukünftigen Leistungen gewährt.
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung direkt für seine Mitarbeiter ab. Die Arbeitnehmer-Beiträge werden über die Bruttoentgeltumwandlung vom Arbeitgeber direkt an die entsprechende Versicherung weitergeleitet. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, Beiträge über die Nettoentgeltumwandlung anzusparen, gegebenenfalls in Verbindung mit Riester-Förderung. Die Verzinsung erfolgt lediglich auf den Teil der Einzahlungen, der nach Abzug der Abschlusskosten übrig bleibt.
Aufgrund des Anspruchs jedes Arbeitnehmers auf betriebliche Altersvorsorge ist der Arbeitgeber verpflichtet, zumindest eine Direktversicherung anzubieten, sofern keine anderen Vorsorgemodelle im Unternehmen existieren. Es können auch fondsgebundene Direktversicherungen abgeschlossen werden. Hier werden die Beiträge in Investmentfonds investiert. Bei einer langfristigen Laufzeit steigen zwar die Chancen auf eine höhere Rendite. Das Risiko ist jedoch auch entsprechend größer, zumal ein Garantiezins nicht gewährt wird.
Ihr Geld ist über den Sicherungsfonds des Direktversicherers abgesichert. Sollte Ihr Arbeitgeber daher Insolvenz anmelden, wäre Ihre Betriebsrente nicht gefährdet, da Ihre Ansprüche gegenüber dem Direktversicherer bestehen.
Ob sich die betriebliche Altersvorsorge für Sie lohnt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.
Verbraucherschützer empfehlen etwa einen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 20 oder sogar 30 Prozent, damit sich die betriebliche Altersvorsorge auf lange Sicht überhaupt bezahlt macht. Haben Sie bereits eine private Krankenversicherung, sparen Sie während bei Auszahlung Ihrer Betriebsrente die entsprechenden Beiträge. Betriebsrenten mit einem inkludierten Berufsunfähigkeitsschutz können dann sinnvoll sein, wenn Sie gesundheitliche Probleme haben und sich keine eigene Versicherung leisten können.