Viele Menschen träumen davon, sich früher aus dem Berufsleben zurückzuziehen und den Ruhestand zu genießen. Die Vorstellung, mehr Zeit für Hobbys, Reisen und Familie zu haben, ist verlockend. Doch der Weg zur Frührente ist oft mit einigen Herausforderungen und Überlegungen verbunden.
Die Entscheidung, früher in Rente zu gehen, ist nicht nur eine Frage des persönlichen Wunsches, sondern auch der finanziellen und gesundheitlichen Situation. Während einige Menschen aus gesundheitlichen Gründen früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden müssen, entscheiden sich andere bewusst für diesen Schritt, um mehr Lebensqualität zu gewinnen. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über die verschiedenen Aspekte der Frührente und hilft dabei, eine informierte Entscheidung zu treffen.
Die Frührente bezieht sich auf den vorzeitigen Bezug der gesetzlichen Altersrente, bevor das reguläre Rentenalter erreicht wird. Der Begriff "Frührente" ist rein rechtlich gesehen allerdings nicht eindeutig definiert. Vielmehr umfasst er verschiedene Formen des vorzeitigen Rentenbezugs. In Deutschland können bestimmte Gruppen von Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig in den Ruhestand gehen.
Der Begriff "Rente mit 63" kann leicht zu Missverständnissen führen, da er impliziert, dass eine abschlagsfreie Rente für alle Versicherte ab 63 Jahren verfügbar ist. In Wirklichkeit bezieht sich dieser Begriff auf eine spezielle Regelung, die nur für eine bestimmte Gruppe von Versicherten gilt, und zwar für besonders langjährig Versicherte mit 45 Versicherungsjahren.
Ursprünglich war die "Rente mit 63" eine Möglichkeit für Versicherte, die mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, abschlagsfrei früher in Rente zu gehen. Diese Regelung gilt aber nur für Menschen, die vor 1953 geboren wurden. Für jüngere Jahrgänge wird das abschlagsfreie Renteneintrittsalter schrittweise angehoben.
Abschlagsfrei mit 63 in Rente zu gehen, ist heute für jüngere Jahrgänge nicht mehr möglich. Dennoch hat sich der Begriff "Rente mit 63" gehalten und führt heute oft zu Verwirrungen.
Denn es ist weiterhin möglich, mit 63 in Rente zu gehen, jedoch unter anderen Bedingungen. Der gängige Weg führt heute über die „Altersrente für langjährig Versicherte“, was in der Regel mit Rentenabschlägen verbunden ist.
Frührente ist nicht gleich Frührente. Wenn Betroffene einen Antrag stellen wollen, müssen sie sich zuvor über die verschiedenen Formen der Frührente und ihre Voraussetzungen im Klaren sein. Unterschieden wird bei der Frührente zwischen:
Um diese Form der Frührente in Anspruch nehmen zu können, müssen mindestens 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt worden sein. Diese Zeiten umfassen neben den Beitragszeiten auch die Kindererziehungszeiten, Studienzeiten und Zeiten der Pflege von Angehörigen. Der früheste mögliche Beginn der Altersrente für langjährig Versicherte liegt bei 63 Jahren. Dies gilt auch für Geburtenjahrgänge ab dem Jahr 1964, für die die reguläre Altersgrenze auf 67 Jahre angehoben worden ist.
Allerdings müssen langjährig Versicherte in jedem Fall mit Abschlägen auf Ihre Rente rechnen.
Da das Rentenalter stufenweise auf 67 Jahre erhöht wird, richtet sich die Höhe der Abschläge für eine Rente mit 63 nach dem Geburtsjahr. Die stufenweise Anhebung betrifft Geborene zwischen 1948 und vor 1964. Ab dem Jahr 1964 liegt sie dann beim derzeitigen Regelalter von 67 Jahren.
Bei einem vorzeitigen Eintritt werden pro Monat 0,3 Prozent von der Bruttorente abgezogen, und zwar so lange, wie die Rente vor dem regulären Eintrittsalter in Anspruch genommen wird. Diese Abschläge sind dauerhaft und wirken sich auf die gesamte Rentenbezugsdauer aus.
Aufgrund des Renteneintrittsalters ab 67 kann sich die maximale Höhe der Rentenabschläge auf 14,4 Prozent belaufen. Dies ist der Fall, wenn man 4 Jahre (mit 63 Jahren) vor der regulären Altersgrenze in Rente geht.
Geburtsjahr | Anhebung der Altersgrenze | Künftiger normaler Rentenbeginn | Abschlag bei Renteneintritt mit 63 |
1958 | 12 Monate | 66 Jahre | 10,8% |
1959 | 14 Monate | 66 Jahre und 2 Monate | 11,4% |
1960 | 16 Monate | 66 Jahre und 4 Monate | 12% |
1961 | 18 Monate | 66 Jahre und 6 Monate | 12,6% |
1962 | 20 Monate | 66 Jahre und 8 Monate | 13,2% |
1963 | 22 Monate | 66 Jahre und 10 Monate | 13,8% |
Ab 1964 | 24 Monate | 67 | 14,4% |
Quelle: Deutsche Rentenversicherung: Die richtige Altersrente für Sie (Stand: Juli 2024)
Beispielsweise würde eine Person, die normalerweise eine monatliche Rente von 1.500 Euro erhalten würde, bei einem Renteneintritt drei Jahre vor dem regulären Rentenalter eine dauerhafte Rentenkürzung von 10,8 Prozent erleiden. Das bedeutet eine reduzierte Rente von etwa 1.338 Euro monatlich (1.500 Euro - 10,8 Prozent = 1.338 Euro).
Für die Inanspruchnahme der Altersrente für besonders langjährig Versicherte müssen mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt worden sein. Damit einher geht auch eine komplette Befreiung von Abschlägen. Im Volksmund ist diese Form der Frührente allgemeinhin als die sogenannte „Rente mit 63“ bekannt, da dies das frühestmögliche Renteneintrittsalter beschreibt.
Seit der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters haben sich die Umstände jedoch geändert, sodass die Bezeichnung „Rente mit 63“ nicht mehr zwangsläufig zutrifft. So gilt der abschlagsfreie Renteneintritt mit 63 nur noch für Geburtengänge vor 1953. Für Geborene zwischen 1953 und 1964 wird die Altersgrenze schrittweise angehoben, sodass ab dem Geburtsjahr 1964 die abschlagsfreie Rente erst ab 65 Jahren möglich ist.
Grundsätzlich gilt: Da die „Rente mit 63“ das frühestmögliche Renteneintrittsalter beschreibt, kann sie nicht vorher in Anspruch genommen werden, auch nicht mit Abschlägen.
Geburtsjahr | Künftiger Rentenbeginn + stufenweise Anhebung in Monaten |
1958 | 64 |
1959 | 64 + 2 |
1960 | 64 + 4 |
1961 | 64 + 6 |
1962 | 64 + 8 |
1963 | 64 + 10 |
Ab 1964 | 65 |
Quelle: Deutsche Rentenversicherung: Die richtige Altersrente für Sie (Stand: Juli 2024)
Schwerbehinderte Menschen, die 1964 und später geboren worden sind, können schon mit 62 Jahren in Rente gehen, wenngleich sie dann mit dem monatlichen Abschlag von 0,3 Prozent rechnen müssen. Zusätzlich müssen sie mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben und einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 durch einen Schwerbehindertenausweis vorweisen. Wenn sie keine Abschläge in Kauf nehmen wollen, müssen Sie bis zur neuen Altersgrenze ab 65 Jahren arbeiten.
Für Geburtengänge von 1957 bis Ende 1963 wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente ebenfalls angehoben und sie können je nach Geburtsjahr sogar noch früher in Rente gehen.
Form der Altersrente | Frühestmöglicher Rentenbeginn | Rentenabschläge | Bedingungen |
langjährig Versicherte | 63 Jahre | 0,3 % pro Monat vor 67 | Mindestens 35 Jahre Versicherungszeit |
besonders langjährig Versicherte | 65 Jahre (für Jahrgänge ab 1964) | Keine | Mindestens 45 Jahre Versicherungszeit |
Für schwerbehinderte Menschen | 62 Jahre/ 65 Jahre für Geburten ab 1964 | 0,3% pro Monat vor 65 | Mindestens 35 Jahre Versicherungszeit: Grad der Behinderung mindestens 50 |
Die Höhe der Frührente in Deutschland hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Höhe der bisher eingezahlten Beiträge, die Anzahl der Beitragsjahre und etwaige Abschläge aufgrund eines vorzeitigen Renteneintritts. Es gibt keine allgemeingültige Obergrenze für die Höhe der Frührente, da sie individuell berechnet wird. Hier sind einige wichtige Punkte, die die Höhe der Frührente beeinflussen können.
Wer vor dem regulären Renteneintrittsalter in Rente gehen möchte, muss mit Abschlägen rechnen. Von der Rente werden 0,3 Prozent für jeden Monat, den man früher in Rente geht, abgezogen. Diese Abschläge sind dauerhaft und mindern die Rente auch in den Folgejahren. Die maximale Höhe der Abschläge beträgt 14,4 Prozent, für Schwerbehinderte maximal 10,8 Prozent.
Das reguläre Renteneintrittsalter variiert je nach Geburtsjahrgang. Für Personen, die 1964 oder später geboren sind, liegt es bei 67 Jahren. Bei einem früheren Renteneintritt verringert sich die Rente durch die oben genannten Abschläge.
Die Höhe der Rente richtet sich nach den eingezahlten Beiträgen und dem durchschnittlichen Verdienst während des Arbeitslebens. Wer lange Zeit in die Rentenkasse eingezahlt hat und ein hohes Einkommen hatte, erhält in der Regel eine höhere Rente.
Ein konkretes Beispiel: Eine Person, die 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat und mit 63 Jahren in Rente geht, würde einen Abschlag von 14,4 Prozent (0,3 Prozent pro Monat für 48 Monate) auf ihre Rente in Kauf nehmen müssen. Wenn die reguläre Rente 1.200 Euro beträgt, reduziert sich diese durch den Abschlag um 172,80 Euro auf 1.027,20 Euro monatlich.
Alter beim Rentenbeginn | Bruttorente in Euro | Rentenabschlag in Prozent | Rentenabschlag in Euro | Rentenhöhe nach Abschlag in Euro |
63 | 1.200 | 14,4 | 172,80 | 1.027,20 |
64 | 1.200 | 10,8 | 129,60 | 1.070,40 |
65 | 1.200 | 7,2 | 86,40 | 1.113,60 |
66 | 1.200 | 3,6 | 43,20 | 1.156,80 |
67 | 1.200 | 0,0 | 0,00 | 1.200,00 |
Als Frührentner in Deutschland darf man seit dem 1. Januar 2023 unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Diese Regelung gilt für vorgezogene Altersrenten, wie beispielsweise die Rente für besonders langjährig Versicherte. Es gibt keine Hinzuverdienstgrenze mehr, was bedeutet, dass Frührentner so viel verdienen können, wie sie möchten, ohne dass dies ihre Rentenzahlungen beeinträchtigt