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Die Rürup-Rente:

Ihre Altersvorsorge mit staatlicher Förderung

Rürup-Rente hilft bei der VorsorgeRürup-Rente

Die staatlich geförderte Rürup-Rente bietet beträchtliche Steuervorteile, die nicht nur Selbstständigen, sondern auch Personen, die ihre Rente aufstocken möchten, zugutekommen. Bis zum Ende eines Jahres besteht die Möglichkeit für Rürup-Sparer oder diejenigen, die es werden wollen, noch erhebliche Vorteile zu nutzen.

Im Gegensatz zur Riester-Rente erfolgt die staatliche Förderung der Rürup-Rente nicht durch direkte Zuschüsse, sondern durch Steuervorteile. Diese Steuervorteile können noch vor dem Ende eines Jahres vollständig genutzt werden. Dies gilt sowohl für bereits versicherte Rürup-Sparer als auch für Interessenten, die über den Abschluss eines Rürup-Vertrags nachdenken.

Wer profitiert von der Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente wurde ursprünglich als Basisrente konzipiert, insbesondere für Selbstständige mit guten Einkommen, die weder pflichtversichert noch freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Allerdings eignet sich ein Rürup-Vertrag auch für Personen, die bereits andere Vorsorgemaßnahmen getroffen haben und ihre Altersbezüge zusätzlich aufstocken möchten.

Für diejenigen, die nicht von den Schwankungen des Rentenniveaus abhängig sein möchten, stellt ein Rürup-Vertrag eine solide Option dar. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente sind die zukünftigen Bezüge sicher, da sie aus den eigenen Beiträgen resultieren. Insbesondere Personen mit hohen Einkommen können durch einen Rürup-Vertrag beträchtliche Steuervorteile erzielen.

Steuervorteile in voller Höhe

Je höher Ihr Einkommen ist und je mehr Geld Sie in den Rürup-Vertrag einzahlen, desto vorteilhafter ist er für Sie. Denn die Höhe der Steuererstattung steigt entsprechend, je mehr Sie in die Rürup-Rente investieren. Bis zu 27.565,20 Euro pro Jahr können Sie steuerlich geltend machen. Verheiratete Paare können das Doppelte davon, also 55.130,40 Euro, angeben. Ihre Einzahlungen können Sie mittlerweile bei Ihrer Einkommenssteuer als Sonderausgaben zu 100 Prozent voll absetzen.

Der Besteuerungsanteil Ihrer Rürup-Auszahlung wird dabei in den kommenden Jahren immer weiter steigen. Ursprünglich sollte die Rürup-Rente ab 2040 vollständig zu versteuern sein. Das Wachstumschancengesetz sieht allerdings einen Anstieg der Versteuerung um 0,5 Prozent pro Jahr vor, sodass die Rente erst ab einem Eintritt im Jahre 2058 zu 100 Prozent zu versteuern wäre. Das Gesetz muss aber noch offiziell verabschiedet werden.

Steuern sparen vor Jahresende

Die Höhe der individuellen Steuererstattung hängt vom zu versteuernden Einkommen sowie vom persönlichen Steuersatz ab.

Um bis zum Jahresende möglichst hohe Steuervorteile zu erzielen, stehen zwei Optionen zur Verfügung. Die erste betrifft bereits versicherte Personen mit einem bestehenden Rürup-Vertrag. Sie sollten ihre finanzielle Situation überprüfen und gegebenenfalls bis zum Jahresende zusätzliche Sonderzahlungen leisten, sofern dies möglich und sinnvoll ist. Die zweite Möglichkeit richtet sich an jene, die ihre Altersvorsorge noch nicht geregelt haben. Durch den Abschluss eines Rürup-Vertrags vor Jahresende und die Einzahlung eines größeren Betrags können sie noch von den vollen Steuervorteilen profitieren.

Die Vorteile der Rürup-Rente

Steuervorteile

Ein großer Vorteil der Rürup-Rente sind die Steuervorteile. Die Beiträge zur Rürup-Rente sind steuerlich absetzbar, was bedeutet, dass sie das zu versteuernde Einkommen reduzieren können. Dies kann besonders in der Ansparphase steuerliche Entlastung bringen. Die Beiträge können bis zu einem jährlichen Höchstbetrag als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Ab dem Jahr 2025 sind die Rürup-Beiträge bis zu 100 Prozent vollständig von der Steuer absetzbar.

Langfristige Absicherung

Die Rürup-Rente ist für Menschen gedacht, die sich langfristig absichern wollen, insbesondere für die Zeit nach dem Berufsleben. Sie bietet eine zuverlässige Möglichkeit, eine lebenslange Rente zu erhalten, die das Risiko der Altersarmut reduziert. In der Ansparphase ist das angesparte Kapital vor Pfändung geschützt und wird bei Bezug von Arbeitslosengeld II nicht berücksichtigt.

Flexibilität bei Auszahlung

Bei der Auszahlung der Rürup-Rente gibt es verschiedene Optionen, die auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten werden können. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit, eine lebenslange Rente zu wählen oder das angesparte Kapital auf einen Schlag auszahlen zu lassen. Es gibt keinen Mindesteigenbeitrag, sodass die Beitragshöhe flexibel angepasst werden kann.

Insolvenzschutz

Die Rürup-Rente ist vor Insolvenz geschützt, was bedeutet, dass das angesparte Kapital auch im Falle einer Insolvenz des Anbieters geschützt ist. Dies bietet zusätzliche Sicherheit für die langfristige Altersvorsorge.

Kombinierbarkeit mit anderen Altersvorsorgeprodukten

Die Rürup-Rente kann mit anderen Altersvorsorgeprodukten kombiniert werden, um eine optimale Vorsorgestrategie zu entwickeln. So können beispielsweise Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge ergänzend genutzt werden.

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Kombinationsmöglichkeiten mit der Rürup-Rente

Selbstständige und Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können zusätzlich zur Rürup-Rente auch eine Riester-Rente abschließen. So können sie die Steuervorteile der Rürup-Rente mit den staatlichen Zulagen der Riester-Rente ergänzen.

Bei einer klassischen Rentenversicherung wird das angesparte Kapital sicherheitsorientiert angelegt. Durch die Kombination mit der Rürup-Rente können Versicherte ihre Altersvorsorge diversifizieren und verschiedene Anlagestrategien verfolgen.

Eine private Rentenversicherung kann als Ergänzung zur Rürup-Rente dienen, um zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen. Die Rürup-Rente bietet zwar Steuervorteile, hat aber auch Nachteile wie die nachgelagerte Besteuerung im Alter.

Selbstständige können eine Rürup-Rente auch mit einer betrieblichen Altersvorsorge für ihre Mitarbeiter kombinieren. So können sie sowohl für sich selbst als auch für ihre Angestellten Altersvorsorge aufbauen.

Darüber hinaus kann die Rürup-Rente auch mit anderen Vorsorgeformen wie Bausparverträgen oder Investmentfonds kombiniert werden, um das Altersvorsorgeportfolio zu diversifizieren.

Bei einer Investmentfondsgebundenen Rentenversicherung wird das angesparte Kapital in Investmentfonds angelegt. Durch die Kombination mit der Rürup-Rente können Versicherte von den steuerlichen Vorteilen der Rürup-Rente profitieren und gleichzeitig von den Renditechancen der Investmentfonds.

Was Sie noch über die Rürup-Rente wissen sollten

Um sicherzustellen, dass die Rürup-Rente für Sie rentabel ist, sollten Sie verschiedene Angebote vergleichen und darauf achten, dass der Vertrag kostengünstig und flexibel ist. Eine Beratung durch einen Fachexperten ist empfehlenswert. Folgende Punkte sind dabei besonders von Bedeutung:

  • Ein Wechsel des Anbieters ist nicht immer möglich, da es keine gesetzlichen Vorschriften gibt. Anbieter können ihre Zustimmung zu einem Wechsel verweigern.
  • Von Rürup-Verträgen gibt es klassische und fondsgebundene Varianten. Bei letzterer Variante sind höhere Renditen zwar möglich, eine Mindestrente ist allerdings nicht garantiert.
  • Das angesparte Kapital ist vor Pfändung geschützt und wird bei Privatinsolvenz oder einem Bürgergeld-Antrag nicht berücksichtigt.
  • Von Rürup-Verträgen gibt es klassische sowie fondsgebundene Vertragsvarianten. Bei Zweiteren sind die Chancen auf Rendite höher, allerdings ist keine Mindestrente garantiert.
  • Bei dem Wunsch, die gesetzliche Rente aufzustocken, ist zu beachten, dass die Beiträge auf den steuerlichen Höchstbetrag angerechnet werden.
  • Die Bezüge sind garantiert bis zum Tod des Versicherten.
  • Das angesparte Kapital kann nicht einmalig ausgezahlt werden. Einen Anspruch auf die monatlichen Rentenbezüge haben die Versicherten frühestens mit 62 Jahren.
  • Die spätere Rente unterliegt der Besteuerung.
  • Der Vertrag ist nicht kündbar, jedoch können Versicherte ihn beitragsfrei stellen oder die Beitragshöhe anpassen.
  • Allerdings: Wenn die Widerrufsbelehrung falsch ist und Kunden nicht wahrheitsgemäß informiert wurden, können diese auch nach vielen Jahren aus dem Rürup-Vertrag aussteigen.
  • Sonderzahlungen sind in der Regel immer möglich.
  • Das Kapital ist in der Regel nicht vererbbar. Im Falle des Todes des Sparer während der Ansparphase profitiert die Versicherung. Eine Hinterbliebenenrente kann vereinbart werden.
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